Inhaltsverzeichnis:


DKG-Ausschnitt
Abb.1 [Luftbild] - [DGK]

Norbert Bartz, Mai 2012

I. Anlass und Lage

Den Anlass für die durchgeführte Maßnahme bildete der Umbau eines ehemaligen Geschäftshauses in ein Wohnhaus in der Raderstrasse 7-11, Flur-Nrn. 140, 141 und 142, in Jülich, Kr. Düren. Im Zuge verschiedener Ausschachtungen für 12 Punktfundamente, einen Fahrstuhlschacht, einen Pumpensumpf, eine Kellertreppe, 2 Balkonsubstruktionen, 7 Kanalgräben sowie Bodenabtrag für eine Neugestaltung des Hinterhofbereiches fand eine archäologische Baubegleitung mit Planum- und Profilaufnahme statt.

Das betroffene Grundstück liegt in der Jülicher Altstadt auf der Südseite der Raderstraße innerhalb des römischen vicus und grenzt an die spätantike Kastellmauer, welche, im Aufgehenden rezent adaptiert, die südöstliche Abschlussmauer der Hinterhofbebauung und Grundstücksgrenze bildet (St.29). Die untersuchten Flächen liegen zum einen im Kellergeschoss des Gebäudes (St.2), zum anderen im südöstlich an das Hauptgebäude angrenzenden Hofbereich (St.14) sowie im Bereich der zukünftig als PKW-Stellplatz genutzten Hinterhofbebauung am Südostrand des Grundstücks (St.15). Die besondere Lage des Geländes ließ spätrömische bis frühneuzeitliche Befunde erwarten.

Das im Zuge der Baumaßnahme im Inneren vollständig umgebaute Hauptgebäude ist 1950 in Stahlbetonskelett-Bauweise errichtet worden und diente bisher als Möbelhaus. Die ehemals zweigeschossige Hofbebauung am Südostrand des Geländes wurde im Bereich der Parzelle Raderstraße 7 ehemals als Wohntrakt des früheren Eigentümers (Nork) und die Fläche auf den Parzellen 9 und 11 als Schreinerei genutzt und 1951 als Ziegelbau errichtet. Von der Hofbebauung ist die obere Etage sowie das flach gegründete, nordwestlich abschließende Mauerwerk zum Hof hin im Vorfeld der Maßnahme abgebrochen worden.


II. Technische Vorgehensweise, Vermessung

Die archäologischen Arbeiten vor Ort wurden nach Erteilung der Grabungsgenehmigung durch die Obere Denkmalbehörde Düren am 10. November 2010 begonnen und liefen bis zum 12. September 2011. Die einzelnen Bodeneingriffe wurden unter archäologischer Kontrolle ausgeführt. Die wissenschaftliche Grabungsleitung wurde von Thomas Ibeling M.A. und die technische Grabungsleitung vor Ort von Norbert Bartz übernommen.

Die Untersuchung, Dokumentation und Bergung von Funden und Befunden erfolgte allgemein unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Landesarchäologen der Bundesrepublik Deutschland (D. Planck 1999, Archäologische Ausgrabungen und Prospektion. Archäologisches Nachrichtenblatt 4/1, S. 12ff.; überarbeitete Fassung, Stand Juni 2002, veröffentlicht unter www.landesarchaeologen.de) und nach den Prospektions- und Grabungsrichtlinien für drittfinanzierte Maßnahmen im Rheinland des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (www.bodendenkmalpflege.lvr.de) sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bau- und Unfallverhütungsvorschriften.

Der Hofbereich St.14 wurde bis auf 0,40 m unter GOK abgetieft und das dabei entstandene Planum sowie das SO-Profil zum Arbeitsbereich St.15 hin von Hand geputzt, fotografiert, gezeichnet und eingemessen. Genauso wurde mit allen tiefer in den Boden eingreifenden Schachtungen in St.2, 14 + 15 verfahren, wobei auf eine Dokumentation befundleerer Profile und Planumsbereiche verzichtet wurde.

Die Vermessung des Geländes, der Eckpunkte der einzelnen Schachtungen sowie der Planum- und Profilmesspunkte erfolgte tachymeterisch. Befunde und Funde wurden relativ zu den Planumsmesspunkten eingemessen und gezeichnet sowie mittels Tachymeter oder Nivelliergerät und Messlatte höhennivelliert.


III. Benachbarte Befunde

Die Untersuchungsfläche grenzt an die spätantike Kastellmauer, die in ihrem nördlichen Abschnitt bislang an mehreren Stellen dokumentiert worden ist. Einer mündlichen Aussage von Prof. Bers nach, sei „nach der Kriegsenttrümmerung“ der Zerstörungen aus dem 2. Weltkrieg „hinter der südlichen Häuserreihe der Raderstraße die Kastellmauer noch sichtbar“ gewesen.

Auf den Parzellen Raderstraße 9 und 11 (Flur-Nrn. 141 + 142) wurde sie bei der Errichtung der im Hinterhof gelegenen Werkstatträume im Juli 1951 auf der südöstlichen Grundstücksgrenze freigelegt und von W. Haberey dokumentiert. Scheinbar überbaut die Mauer in diesem Bereich einen älteren Estrich und die Kiesstickung einer römischen Mauer, die nördlich der Kastellmauer eine Gebäudeecke bildet, wobei die Dokumentation hierzu nicht ganz eindeutig ist. [1]

Etwa 45 m nordöstlich dieser Fundstelle wurde ein weiter Abschnitt des nördlichen Verlaufs dieser Mauer bei einer Kanalsanierung 1987 in der Düsseldorfer Straße vor dem alten Rathaus angeschnitten [2]. Unmittelbar östlich davon wurde sie beim Bau des Rathauses 1951 untersucht, wo sie vicus-Bauten des 1.-3. Jh. überlagert [3]. Vor allem aus dieser Überlagerung ergibt sich für die Kastellmauer die Datierung ins 4. Jh.

Beim Bau des Geschäftshauses Ecke Düsseldorfer-/Kapuzinerstraße wurden 1967 drei dem Nordabschnitt der Kastellmauer feldseitig vorgelagerte [4] Gräben freigelegt [5], von denen der innere und breiteste, 6-7 m nördlich der Kastellmauer, ins Hochmittelalter datiert und offensichtlich erst nach dem Bau der gotischen Stadtmauer am Anfang des 14. Jhs. zur Gewinnung von Grundstücken am ehemaligen Altmarkt verfüllt wurde [6]. Derselbe Graben wurde ebenfalls im oben erwähnten Kanalschnitt von 1987 in der Düsseldorfer Straße rund 7,50 m nördlich der Kastellmauer angeschnitten. Diese beiden Fundstellen belegen, dass der hochmittelalterliche Graben im nördlichen Bereich des Kastells dem abgewinkelten Verlauf der Kastellmauer folgt.

Im Kreuzungsbereich Rader-/Grünstraße quert das alte Bett des Ellbachs von Südosten kommend die Raderstraße und folgt dann nach Norden einbiegend dem östlichen Rand der heutigen Grünstraße/An der Synagoge.

In alten Grundbüchern aus dem 16. und 19. Jh. sind zu den von der aktuellen Maßnahme betroffenen Flurstücken folgende Angaben verzeichnet: [7]

Tab. 1: Alte Grundbucheinträge
Haus-Nr Flur-Nr. Haus-Nr. 1932 Jahr; Eintrag
7 140 17 1525; Haus in der Schmiede
1554; Ohne Namen
1596; Zum goldenen Lämmchen
1821/4; Wilhelm Schneiders, Posthalter
19 1488, 1554; Haus zur Pütz
Hausteilung:
a) 1586; Haus zur großen Pütz
1821/4; Benedikt Heyman (Erben), ohne Gewerbe
9 141 21 b) 1565; Haus zur halben Pütz
1821/4; Issak Heyman, Uhrmacher
11 142 23 1554; Haus ohne Namen
1586; zum goldenen Klotz
1821/4; Michael Wirtz, Tagelöhner


IV. Technische Stellen

Für technische Stellen wurden neben der allgemeinen Stelle 1 insgesamt 33 weitere Stellennummern für Arbeitsbereiche vergeben, davon 7 für Flächen (St.2, 13, 14, 15, 30, 33 und 69) und 26 für Schnitte (St.3 bis 6, 12, 16 bis 21, 31, 32, 68, 70, 71, 80 bis 85 und 94 bis 97).

Abb.2: Schnitt- und FlächenplanDie nordöstlichen 2 Drittel des ca. 25 x 9 m großen Kellergeschosses wurden mit St.2 bezeich-net (OK Keller-boden = 78,82-78,84 m NHN). Der gesamte, südöstlich an das Gebäude anschlies-sende Außenbereich mit St.13. Dieser wiederum wurde unterteilt in St.14 für den 25 m langen und 7 bis 10 m breiten Hinterhofbereich, der bis auf 0,40 m unter GOK abgetragen wurde (GOK » 81,65 m, Pl.1 = 81,24-81,34 m NHN), und St.15 für den 25 m x 6,25 m großen Bereich der Hofbebauung am Südostrand des Gelän-des. St.15 entspricht, in der Raumtiefe 2 bis 3 m verkürzt, den ehemaligen Schreinerei- (SW) und Wohntrakten (NO). Das die beiden Trakte tren-nende Mauerwerk (St.28) blieb, im NW um 2,50 m verkürzt, weitgehend erhalten. In St.15 blieb die GOK (81,78 – 81,84 m NHN) erhalten, welche durch einen Betonestrich, im ehemaligen Wohntrakt mit aufliegendem Bodenplatten-belag, gebildet wird.

St.30 in St.14, mit den Befunden St.40, 55, 56 und 61, ist eine Fläche für den Unterbau des NO-Balkons in St.14, St. 69 für den Unterbau des SW-Balkons in St.14. Beide Flächen wurden bis » 0,40 m unter Pl.1/St.14 abgetieft (Pl.2/St.30/St.69 = 80,93 m NHN).

St.33 in St.14 ist eine Fläche am Südwestrand des Geländes, die während der Baumaßnahme als Standfläche für den LKW genutzt wurde und auf die gleiche Tiefe wie St.14 abgesenkt wurde. In St.33 und St.69 wurde lediglich die oben aufliegende, rezente Planierung 14-50 angeschnitten, die in den südwestlichen 15 m von St.14 auf der gesamten Flächenbreite in Pl.1 angetroffen wurde.

St.3 ist eine 2,90 x 2,50 m große und mit 1,40 m Tiefe bis auf 77,42 m NHN ausgebaggerte Schachtung für einen Aufzugschacht, mittig im südöstlichen Randbereich von St.2; mit den Befunden St.7 und 98.

St.5 ist eine 2 x 1-1,60 m große und 0,60 m tiefe (UK = 78,24 m NHN) Schachtung für einen Pumpensumpf im mittleren nordwestlichen Randbereich von St.2; mit dem Befund St.8.

St.4 (1,15 x 1,08 m groß, 1,06 m tief, UK = 77,77 m NHN), mit dem Befund St.9, und St.6 (2,30 x 1,25-0,50 m groß, 0,50 m tief, UK = 78,35 m NHN), mit den Befunden St.10 und 11, sind beides Schnitte für Punktfundamente der neuen Kellertreppe in St.2.

St.12 sind mehrere 0,45 m breite und » 0,40 m tiefe Schachtungen (UK = 78,45 m NHN) für Versorgungsleitungen in St.2, in denen lediglich der aus Bausand und –kies bestehende Unterbau des Kellerbodens aus Beton freigelegt wurde.

Die Schnitte St.16 (mit den Befunden St.22, 23 + 27), St.17 (mit St.24 + 25), St.18 (mit St.26), St.19 (mit St.93), St.20 und St.21 sind 6 Schachtungen für Punktfundamente in St.15, mit den Abmessung von etwa 0,80 x 0,80 m und 0,81-0,88 m Tiefe (UK = 80,92-81,02 m NHN), welche die Stützen der ehemaligen Geschossdecke, die nun als Dach der Stellplatzfläche fungiert, tragen.

St.31 (mit St.56, 59, 77 + 100; UK = 80,31 m NHN) und St.32 (mit St.54, 55, 56, 61, 93 + 99; UK = 80,17 m NHN) sind beides Schachtungen für Punktfundamente der Balkonständer in St.30, St.70 (mit St.79; UK = 80,11 m NHN) und 71 für Balkonständer in St.69. In St.70 (UK = 80,20 m NHN) wurde lediglich ein lockeres Ziegel-/Mörtelschuttverfüllung angeschnitten.

St.68 (mit St.7, 54, 74, 75, 93 + 98; UK = 79,02 m NHN) ist ein 7 x 2,20 m großer und bis 2,60 m tiefer Schnitt in St.14, mittig an der SO-Außenmauer des Hauptgebäudes für die neue Außen-Kellertreppe. Im südwestlichen Bereich von St.68 entstand ein 2 x 2,60 m großes Planum, im Rest der Fläche wurde eine nach NO bis auf Höhe Pl.1/St.14 im Winkel von 35° ansteigende Rampe angelegt.

St.80 (mit St.40, 51, 53 + 56; UK = 80,65 m NHN), St.81 (mit St.40, 41, 51, 65, 66, 73, 86, 87, 88, 90, 91, 92 + 93; UK = 80,39 m NHN), St.82 (mit St.28 + 65; UK = 80,77 m NHN), St.83 (mit St.79 + 89; UK = 80,73 m NHN), St.84 (mit der rezenten Planierung 14-50; UK = 81,05 m NHN) und St.85 (mit St.51 + 89; UK = 80,49 m NHN) sowie St.94 bis 97 sind jeweils Schachtungen für Regenwasser-Abflusskanäle in St.14, wovon die anfänglich geplanten Schnitte St.94 bis 96 nicht zur Ausführung gekommen sind und St.97 (UK = 80,85 m NHN) sich überwiegend im Bereich der modernen Baugrube St.60 bewegt.


V. Befundlage

Außer in den Flächen St.33 und 69 und den Schnitten St.20, 21, 71, 82 + 97 wurden in allen Arbeitsbereichen Einzelbefunde freigelegt, wovon die Stellen 7, 40, 41, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 60, 61, 65, 66, 73, 79, 89, 93 + 98  an verschiedenen Stellen aufgedeckt wurden.


V.1. Moderne Störungen

Die als moderne Störungen bezeichneten Stellen 51, 60, 65, 66 und die Mauern St.28, 29, 72 und 73 stehen alle mit der Errichtung der bestehenden Bausubstanz von 1950/51 im Zusammenhang.

St.60 ist die Baugrube der hofseitigen SO-Außenwand des Hauptgebäudes, die sich über die gesamte Länge des Gebäudes in AB/St.14 erstreckt und im Wesentlichen eine Breite von 0,50 m und im SW-Profil/St.68 mit ihrer UK bei 78,60 m NHN erfasst wurde. Zwischen AB/St68 und der SW-Grundstücksgrenze hat St.60 an der OK eine Breite von 1 m. St.60 kappt die Mauern St.56, 57, 74, 75 und 79 sowie die Brandschicht St.93 jeweils in ihrer nordwestlichen Ausdehnung.

St.51 ist der Graben einer Keramik-Abwasserleitung, die AB/St.14 mittig in NO/SW-Richtung von 2,50 m südwestlich der NO-Grundstücksgrenze bis 4,75 m nordöstlich der SW-Grundstücksgrenze durchzieht. Im Pl.1/St.14 sind nur die nordöstlichen 6,30 m von St.51 bis zu der im rechten Winkel querenden Störung St.65 zu erkennen. Jenseits von St.65 taucht die südwestliche Fortsetzung unter der hier flach auslaufenden, rezenten Planierung 14-50 ab. Die südwestliche Ausdehnung von St.51 wurde im NW-Profil/St.81, im Pl.1/St.83 und im N-Profil/St.85 erfasst. Das Gefälle der auf 17,50 m Länge erfassten Keramikleitung ist nach SW, die UK des Leitungsgrabens liegt im NO in AB/St.81 bei 80,75 m NHN, im SW wurde die UK nicht erreicht.
Im N-Profil/St.85 knickt St.51 scheinbar im Bereich unmittelbar nordöstlich der Mauer St.89 nach WNW, vermutlich in Richtung der Hofeinfahrt ab. Im S-Profil/St.85 fällt St.51 aus. An ihrem NO-Ende im Pl.1/St.14 knickt St.51 vermutlich in nordwestlicher Richtung ab und trifft dann im Störungsbereich 14-61 mit einem von zwei weiteren Keramikrohren, die im nordöstlich angrenzenden Störungsbereich 14-60 auf Planumhöhe auftauchen, zusammen. 
Sowohl im SO- und SW-Profil/St.68, als auch im südwestlichen Bereich vom SO-Profil/St.81 sind verschiedene querende Keramikleitungen zu erkennen, die wohl ebenfalls mit der Hauptleitung in St.51 verbunden gewesen sein dürften.
St.51 stört die Mauern St.39 und 41 jeweils in ihrer NW-Fortsetzung, die Mauern St.50 und 90 an ihrer NW-Längsseite und kappt die Mauern St.40, 86, 87 und 88 sowie die Brandschicht St.93 an ihrer OK.

St.72 ist die 4 m lange NW-Abschlussmauer eines 4 x »7,80 m großen, modernen Kellerraums unter AB/St.15, der 1,40-1,85 m weit in AB/St.14 hineinragt. Die NO-Abschlussmauer dieser Unterkellerung wird von St.28 gebildet. St.28 ist in AB/St.15 in voller Höhe erhalten und wird in die Dachstützkonstruktion der PKW-Stellplätze mit einbezogen. Beide sind an den Außenseiten mit Ziegeln verschalte Bimssteinmauerwerke. Für die aus Kalksand-Backsteinen gemauerte SW-Abschlussmauer wurde keine eigene Stellennummer vergeben. Außen vor St.72 sitzt mittig der 1,50 x 1,20 m große, aus Ziegeln gemauerte Lichtschacht St.73, der die Brandschicht St.93 kappt. Bei allen Mauerwerken dieses Komplexes wurde die UK nicht erreicht. Der Kellerraum wurde im Zuge der Baumaßnahme in der NW-Hälfte mit Schutt und Abraum verfüllt.

St.65 ist ein 5 m langer und 1 m breiter, AB/St.14 im mittleren Bereich in NW/SO-Richtung querender Gasleitungsgraben, der vom Hauptgebäude bis zur St.72 verläuft. St.65 wird im Pl.1/St.14 von der Verfüllung der Baugrube St.60 gekappt und stört ihrerseits die Mauer St.54. Die UK von St.65 liegt im NW-Profil/St.81 bei 80,54 m NHN.

St.66 ist ein 5 m langer und 0,80 m breiter, AB/St.14 mittig in NW/SO-Richtung querender Leitungsgraben der vom Hauptgebäude bis zur W-Ecke von St.72 verläuft. St.66 enthält ein 500er Betonrohr, ein 120er PVC-Rohr, zwei kupferne Heizungsrohre und mehrere Stromkabel. St.66 stört die Mauer St.54 im SO-Profil//St.68 und kappt die Brandschicht St.93 in beiden Längsprofilen von AB/St.81. Die UK von St.66 wurde nicht erreicht.

Weitere Störungsbereiche im Pl.1/St.14 sind neben einem 0,20-0,30 m breiten Betonsockel entlang der nordöstlichen Grundstücksmauer, der Schacht der alten Außenkellertreppe (im Bereich von AB/St.68), ein nordöstlich daran angrenzender Lichtschacht und ein 1,50 m südwestlich der Kellertreppe gelegener Lichtschacht. Alle drei sind an die SO-Außenmauer des Hauptgebäudes angesetzt und mit weißen Kalksand-Backsteinen ausgemauert. Die alte Kellertreppe wurde mitsamt der Ummauerung, die im unteren Bereich der SW-Seite von St.74/75 gebildet wurde, bei der Anlage von AB/St.68 abgerissen.


V.2. Neuzeitliche Befunde

In den Arbeitsbereichen St.14 und 15 wurden, neben der im Aufgehenden modern adaptierten Kastellmauer St.28 und der modernen Mauer St.28 auf der Parzellengrenze Raderstraße 7/9, insgesamt 44 neuzeitliche Befunde freigelegt. Davon 7 Pflaster, eins davon mit 2 Rinnen, 30 Mauern mit 2 Baugruben von mindestens 3 an der Straße und 2 im Hof gelegenen Vorgängergebäuden, eine Kohlenschütte, eine Mauerausbruchgrube sowie eine Brandschicht.


V.2.1. Pflasterbefunde

Tab. 2: Neuzeitliche Pflasterbefunde
StellenNr. Pflastertyp OK Zeitstellung
34 Basalt/gG/Quarzit-Kopfsteinpflaster 81,59 m NHN 19.-20. Jh.
27 gG-Katzenkopfpflaster 81,54 m NHN 19.-20. Jh.
62 Basalt-Kopfsteinpflaster 81,45 m NHN 19.-20. Jh.
47, mit 48 + 49 gG-Katzenkopfpflaster mit Ziegelrand und 2 Rinnen 81,34 m NHN 17.-18. Jh.
53, 58 Ziegelpflaster, mgl. Randbereich von St.47 81,39 m / 81,36 m NHN 17.-18. Jh.
91 gG-Katzenkopfpflaster 81,09 m NHN 16. Jh.

Die beiden in Pl.1/St.14 freigelegten Kopfsteinpflaster St.34 (1,40 x 0,35 m) und St.62 (0,70 x 0,40 m) sind von der Machart sehr ähnlich, auch wenn St.34, im Gegensatz zu St.62, nur zu 80% aus Basalt besteht. St.34 und 62 werden durch das schmale Ziegelmauerwerk St.35, vermutlich eine Garten- oder Grundstücksmauer, getrennt, woraus wahrscheinlich auch die um 0,14-0,17 m differierende OK resultiert (siehe Tabelle 1). Sehr wahrscheinlich handelt es sich bei beiden Pflasterfragmenten um Hofpflasterungen, die bis zur Errichtung der aktuellen Hofbebauung 1951 bestanden haben. St.62 wurde durch die aktuellen Baggerarbeiten gestört und hatte vorher mindesten ein Ausmaß von 1 m². St.62 sitzt erkennbar auf dem Pflaster St.47 auf.

Abb.3: Pflasterplan
Abb.3: PflasterplanVermutlich ebenfalls zeitgleich ist das Katzenkopfpflaster aus Rurschotter (gG) St.27, welches im NW-Profil/St.16 auf einer Breite von 0,73 m dokumentiert wurde. Die zwischen St.34 und St.62 liegende OK und sein Verhältnis zu St.23 spricht zumindest für diese Annahme. St.27 lehnt sich im NO an die junge Ziegelmauer St.23 an und bildet dort eine kehlförmig aufsteigende OK mit einem 0,10 m höher gesetzten Rand.

Das Katzenkopfpflaster aus gG St.47 (Pl.1/St.14), mit den beiden Rinnen St.48 + 49, ist in jedem Fall älter als die Stellen 27, 34 und 62. und wird von den Mauern St.35, 36, 37, 38, 39 und 50 eingerahmt. St.47 besteht aus einer dichten, wilden Steinsetzung aus gG/mG. Die Fehlstelle in der Mitte resultiert aus dem Abbruch der NW-Außenwand des Wohntraktes der modernen Hofbebauung. Bei St.48 und 49 handelt es sich um zwei Rinnen, die jeweils die beiden Enden eines Viertelkreises beschreiben. Da St.48 ein Gefälle nach NW und St.49 ein Gefälle nach NO aufweist, wurde hier abfließendes Wasser um die Stirnseite der Mauer St.50 Richtung Raderstraße abgeleitet. St.48 weist auf beiden Seiten eine um einige Zentimeter höher gesetzte Randzone aus mG im NO und hochkant stehenden Ziegeln mit einem zusätzlichen äußeren Rand aus mG im SW. Die Rinnensohle besteht aus gegenüber St.47 tiefer liegenden, verrundeten Basalt-Kopfsteinen. Zwischen dem südwestlichen Rinnenrand von St.48 und der Stirnseite von Mauer St.50 besteht das Pflaster aus einem Randbereich aus flach liegenden Ziegeln. Die aus verrundetem Basalt-Kopfsteinen und Grauwackebruch bestehende Sohle von St.49 liegt ebenfalls einige Zentimeter tiefer als St.47, ein zusätzlich höher gestellter Rand fehlt hier jedoch.

Die trocken gesetzten Ziegelpflasterungen St.53 und 58 in Pl.1/St.14, haben in etwa die gleiche OK wie St.47. Beide sind aus trocken gesetzten, flach liegenden Ziegeln, wobei die Ziegeln in St.53 mit 0,26 x 0,13 x 0,07 m ein ähnlich langes Maß haben wie die beiden angrenzenden Mauern St.54 + 55 (dort 0,27 + 0,13 x 0,06 m). Das Ziegelmaß in St.58 ist mit 0,24 x 0,12 x 0,06 m eindeutig kürzer. St.58 ist einlagig, während St.53 überwiegend zweilagig gelegt ist. Im SO-Profil/St.80 reichen einzeln übereinanderliegende Ziegeln von St.53 an einer Stelle in vier Lagen bis auf die abgebrochene OK der Mauer St.40 hinab. St.58 ist etwas regelmäßiger gelegt als St.53, orientiert sich aber auch entlang der NO-Grundstücksgrenze, während St.58 im Eckbereich um St.54/55 gelegt ist. Insbesondere das unterschiedliche Ziegelmaß spricht nicht unbedingt für eine zeitgleiche Ausführung. Möglicherweise stellt St.58 eine spätere Ausbauphase dar. Beide Pflaster markieren mglw. Randbereiche der ehemaligen Gesamtausdehnung von Pflaster St.47.

Das 4,10 m breite gG-Katzenkopfpflaster St.91 im SO-Profil/St.81 ist im Gegensatz zu den oben beschriebenen Pflastern auf ein 0,20 m mächtiges Sandbett gesetzt. St.91 dürfte einiges älter als St.47 sein, da seine OK ca. 0,30 m tiefer als die der anderen liegt und somit einen tieferliegenden Laufhorizont anzeigt. Der Umstand, dass das Sandbett von St.91 direkt auf der Brandschicht St.93 liegt und diese an ihrer OK kappt, datiert St.91 in die Mitte des 16. Jhs. Die UK der Pflasterung liegt bei 80,97 m NHN, die UK des Sandbettes bei 80,77 m NHN. Im NO ist St.91 durch den Unterbau von Mauer St.41 (81-16) und im SW durch den modernen Lichtschacht St.73 gestört.


V.2.2. Mauerbefunde

Tab. 3: Neuzeitliche Mauerbefunde
StellenNr/n. Mauertyp Zeitstellung Arbeitsbereich
88 Ziegelmauerwerk, zementverfugt 20. Jh. 81
23 Ziegelmauerwerk 19.-20. Jh. 16
22 Ziegelmauerwerk, älter als St.23 19.-20. Jh. 16
42, 43, 44, 45, 46, 64 Ziegelmauerwerk, Raumzusammenhang 19.-20. Jh. 14
35 Ziegelmauerwerk 19.-20. Jh. 14
56, 57 Ziegelmauerwerk, Gebäudezusammenhang 17.-18. Jh. 14, 31
36 Ziegelmauerwerk, m. 37 Raumzusammenhang 16.-18. Jh. 14
37, 38, 39 Ziegelmauerwerk, ein Mauerzug 16.-18. Jh. 14
41, 90 Mgl. Raumzusammenhang mit 37, 38, 39 16.-18. Jh. 14, 81
50 Ziegelmauerwerk, an St.39 angebaut 16.-18. Jh. 14
87 Ziegel-/Natursteinmauerwerk 16.-18. Jh. 81
54, 55, 74, 75, 76, 78 Ziegelmauerwerk, Gebäudezusammenhang 16.-17. Jh. 14, 32, 68
79, 89 Ziegelmauerwerk, Gebäudezusammenhang 16.-17. Jh. 70, 83, 85
59, 100 Ziegel-/Natursteinmauerwerk, mit Baugrube 16. Jh. 14, 31
77 Ziegelmauerwerk 15.-16. Jh. 31

 

V.2.2.1. Hinterhofbebauung

Abgesehen von den Mauern St.28, 29 (im Aufgehenden), 72 und 73, die von 1950/51 sind und zu der aktuellen Bebauung gehören, ist die jüngste Mauer St.88, die im SW-Abschnitt von Pl.1/St.81, sowie beiden Profilen dokumentiert wurde. Bei St.88 handelt es sich um eine ½ Stein breite, NW/SO ausgerichtete Ziegelmauer, die sowohl mit einem dunkel graublauen Zementmörtel verfugt, als auch auf beiden Seiten mit selben Zement flächig verputzt ist. Vermutlich handelt es sich um einen wasserdichten Mörtel. Die Funktion der vereinzelten Mauer konnte nicht weiter geklärt werden. St.88 wird im NW-Profil/St.81 von der Keramikleitung von 1950/51 in St.51 an ihrer OK gekappt. Der Zementmörtel und das Störungsverhältnis zu St.51 datiert St.88 in die erste Hälfte des 20.Jh.

Abb.4: Mauerplan

Nicht viel älter als St.88 sind die Ziegelmauerwerke St.22 und 23 in AB/St.15 und 42, 43, 44, 45, 46, 64 und St.35 in AB/St.14, vermutlich Ende 19. Jh.-Anfang 20. Jh.

Die Mauern St.42 bis 46 und 64 bilden den auf einer Fläche von 1,20 x 1,20 m freigelegten und nur 0,58 m tiefen unterirdischen Raum St.52, der im SO unter den Betonestrich in AB/St.15 zieht. Die 6 Mauern sind alle mit einem gelblichen, stark sandigen, relativ weichen Kalkmörtel verfugt und haben ein Ziegelmaß von 0,26 x 0,12 x 0,07 m. St.64 ist der aus flach liegenden Ziegeln ausgemauerte Boden des Raumes. St.42 bildet die aus längs hochkant gesetzten Ziegeln, ¼ Stein breite und innen flächig mit dem selben Mörtel verputzte NO-Wand. St.42 ist auf 1,15 m Länge freigelegt und mit ausgemörtelter Baufuge gegen die SW-Längskante von Mauer St.41 gesetzt.

Abb.5: SW-Profil St.52
Abb. 5: SW-Profil St.52, Kohlenschütte

St.43 bildet die Lippe eines 0,26 m breiten Schüttenmundes, die im Winkel von 35° nach SO abfällt, aus längs, schräg hochkant stehenden Ziegeln besteht und im 90°-Winkel am NW-Ende von St.42 ansetzt. St.44 bildet, parallel zu St.42, die südwestliche, 0,26 m (1 Stein) lange Wange der Schütte und ist aus flach liegenden Ziegel im Läuferverband gearbeitet. St.45 bildet die aus flach liegenden Ziegeln im Läuferband gesetzte, 0,80 m lange NW-Wand des Raumes und ist im 90°-Winkel an das SO-Ende von St.44 angesetzt. St.46 ist die im rechten Winkel an St.45 angesetzte, auf 0,85 Länge freigelegte SW-Wand des Raumes und ist ebenfalls aus flach liegenden Ziegeln im Läuferverband aufgebaut. Der Raum ist mit einer lockeren, leicht sandigen, gelblich-grauen Asche mit mittel viel HK-Splitt, wenig Mörtelsplitt und mittel viel Kalkresten als Splitt bis nahezu an die OK verfüllt, die eine weiße Porzellan-Kaffeekanne mit doppeltem Goldrand auf der Schulter, einen weißen Steinguttopf mit der Aufschrift „Mehl“ in mit der Stahlfeder gezogener Frakturschrift und einige korrodierte Eisenblechfragmente enthielt. Die Verfüllung ist mit einer einige Zentimeter mächtigen, grobkörnigen, schwarz-braunen Schicht aus Schlacke- und verbackenen Eisenresten abgedeckt. In der N-Ecke des Raums wurde ein 0,70 x 0,30 m kleiner Sondageschnitt bis auf die OK des Bodens St.64 angelegt. An den dabei freigelegten Mauerausschnitten von St.42, 43, 44, 45 + 64 konnten keinen Feuer-/Brandspuren festgestellt werden. Die Nutzung des Raumes bleibt unklar. Die OK der Wände in St.62 liegen bei 81,30 bis 81,35 m NHN, die OK der Schüttenlippe bei 81,31 m NHN, die OK des Bodens bei 80,74 m NHN. Die Mauerunterkanten wurden nicht erreicht.

Die beiden Mauern St.22 + 23 in Schnitt St.16 sind mit einem ähnlich weichen, sehr sandigen, gelben Kalkmörtel verfugt, wie die Mauern von Raum St.52. Die Ziegel sind mit 0,25 x 0,12 x 0,07 m etwas kleiner und etwas unförmiger als in St.52. Die ältere, ½ Stein breite Mauer St.22 quert St.16 in NO/SW-Richtung und ist im NO-Profil/St.16 von St.23 an der OK gestört und wird von dieser im rechten Winkel überbaut. Die Mauerbreite der auf 0,80 m Länge erfassten St.23 konnte nicht ermittelt werden. Die OK der auf 0,80 m Länge erfassten St.22 liegt bei 81,66 m im SW, im NO bei 81,35 m NHN, wurde bis 81,06 m NHN freigelegt und die Mauer-UK nicht erreicht. Die OK von St.23 liegt bei 81,64 m, die UK bei 81,37 m NHN.

Abb.6: Urkataster
Abb.6: Preußisches Urkataster 1821; rot: aktuelle Maßnahme,
violett: heutige Flurgrenzen

St.35, in NO/SW-Richtung in Pl.1/St.14, zwischen den beiden Kopfsteinpflastern St.34 im SO und St.62 im NW, ist aus langschmalen Ziegeln (0,26 x 0,10 x 0,07 m) gemauert und mit einem mittelharten, leicht sandigen, graugelben Kalkmörtel mit HK-Beischlag verfugt. An der freigelegten Oberfläche zeigt St.35 einen zweilagigen 1 Stein breiten Binderverband, die OK liegt bei 81,46 m NHN, die UK wurde nicht freigelegt. Die Datierung ins 19.-20. Jh. schließt sich vorbehaltlich an die Datierung der angrenzenden Pflasterungen an, könnte aber durchaus auch älter sein. Verm. handelt es sich um eine Parzellengrenzmauer aus dem 19.Jh.

Die Mauer St.36 ist eine L-förmige SO/NW-NO/SW ausgerichtete Ziegelmauerecke mit 5% eingeschossenem Bruchstein, die mit der äußeren Ecke an die Mauer St.35 stößt. Dazwischen eine hohle Baufuge. St.35 bildet mit der 1,50 m südwestlich parallel zum SO/NW-Abschnitt von St.36 verlaufenden Mauer St.37 einen Raumzusammenhang. Die 1 m breite Fehlstelle zwischen dem SW-Ende des NO/SW-Abschnittes von St.36 und dem SO-Ende von St.37 repräsentiert möglicherweise eine Eingangssituation. Dieser Eindruck wird durch die mit 0,25 m (1 Stein) geringere Breite diese Abschnittes gegenüber dem 1½ Stein breiten SO/NW Abschnitt verstärkt. Das Ziegelmaß von 0,25 x 0,11 x 0,07 m ist ähnlich langschmal wie bei St.35, der Mörtel ist St.35 ebenfalls sehr ähnlich. Soweit erkennbar ist St.36 im Kreuzverband ausgeführt. Die OK liegt bei 81,55 m NHN, in der Tiefe wurde St.36 bis 81,36 m NHN freigelegt, die Mauer-UK nicht erreicht.

Die Mauern St.37, 38 + 39 bilden den NW/SO ausgerichteten Mauer-komplex St.63 der mit dem Abschnitt St.38 im rechten Winkel um 0,65 m verspringt und mit St.41 + 90 scheinbar einen sich nach NW verjüngenden Raum bildet. St.63, im NO des Raums, steht allerdings gegenüber St.41 windschief um 15° nach Westen verdreht. St.90, im NW des Raums, steht im rechten Winkel zu St.41 und ist mit 0,60 m ungewöhnlich breit. St.90 wurde nur im NO- und SO-Profil/St.81 freigelegt und der Übergang zu St.41 ist im SO-Profil/St.81 durch die Störungszone 81-12 verunklärt. Im Pl.1/St.14 fällt St.90 ganz aus, die Anbindung an St.41 und St.39 konnte daher nicht geklärt werden.

Abb.7: Östliche Hofbebauung
Abb.7: Östliche Hofbebauung

Das NW/SO ausgerichtete Ziegelmauerwerk St.37 ist an seinem NW-Ende mit der im rechten Winkel nach SW abgehenden St.38 und diese wiederum an ihrem SW-Ende mit der im rechten Winkel nach NW abgehenden St.39 verzahnt. St.38 besteht zu 50% aus Ziegel sowie zu 40% aus Bruchstein und zu 10% aus gG, welche die NW-Hälfte bilden. Die Ziegelmauer St.39 besteht zu 5% aus eingeschos-senem Bruchstein. St.37/38/39 sind mit einem gelbgrauen, sehr sandigen, weichen Kalkmörtel mit vielen Kalkspatzen verfugt und in einem Zug erbaut. Das Ziegelmaß ist 0,25 x 0,12 x 0,07 m. Bei St.41 ist der Mörtel gleich St.37/38/39, das Ziegelmaß weicht jedoch mit 0,27 x 0,12 x 0,07 m in der Länge ab. In St.90 ist ein weniger sandiger und härterer Kalkmörtel verarbeitet und das Ziegelmaß weicht mit 0,24 x 0,12 x 0,06 m in Länge und Dicke ab. Allen 5 Mauern gemeinsam ist lediglich der Kreuzverband. Die OK von St.37 und 41 liegen im SO-Profil/St.14 bei 81,60 m NHN, im Pl.1/St14, ebenso wie bei St.38 + 39 bei 81,28-81,30 m NHN. Die OK von St.90 liegt im NO-Profil/St.81 bei 81,35 m NHN, die freigelegte Tiefe bei 80,67 m NHN. Die Mauer-UK von St.41 liegt im SO-Profil/St.81 bei 80,96 m NHN, die UK der anderen 4 Mauern wurde nicht erreicht. Eine bauliche Zeitgleichheit von St.41, 90 und dem Komplex St.63 ist unwahrscheinlich. St.41 stört die spätmittelalterliche Mauer St.40.

Die NO/SW ausgerichtete Ziegelmauer St.50 in Pl.1/St.14 steht im rechten Winkel nordöstlich des NW-Endes von St.39, wurde auf einer Länge von 1,25 m freigelegt und ist 0,38 m breit. Die SO-Hinterkante von St.50 ist teilweise durch die Baumaßnahme gestört. Zwischen St.39 und 50 liegt eine 0,40 m breite Störungszone (14-38), wodurch die Anbindung an St.39 ungeklärt bleibt. St.50 ist mglw. kein tragendes Mauerwerk. St.50 ist mit einem weichen, hellgrauen, leicht gelblichen, mittel sandigen Kalkmörtel verfugt und hat ein Ziegelmaß 0,26 x 0,12 x 0,07 m. Die OK liegt bei 81,31 m NHN, die UK wurde nicht freigelegt.

Die Mauern St.35, 36, 37, 38, 39 + 50 begrenzen das Pflaster St.47. Die Mauer St.39 scheint durch leichtes Zurückspringen der NO-Kante in diesem Bereich auf die Rinne St.49 im Pflaster St.47 Rücksicht zu nehmen.

St.87 ist ein 0,60-0,80 m breites Mauerwerk, das im Pl.1/St.81 aus überwiegend Ziegel und zu 25% aus Grauwackebruch besteht sowie mit einigen Kiesen (gG) durchsetzt ist. St.87 quert Pl.1/St.81 in NW/SO-Richtung und ist auf einer Länge von 0,94 m im südwestlichen Endabschnitt von St.81 im Planum freigelegt. Im NO-Profil/St.81 ist ein Bruchstein an der Basis zu erkennen, ansonsten sind nach oben hin nur Ziegel verbaut. An der OK ist die Mauer von St.51 gestört. Im SO-Profil/St.81 besteht das Mauerwerk nur aus Ziegel im Kreuzverband, die an der OK von der Planierung 81-15 gekappt werden. St.87 stört das auf der NO-Seite parallel angrenzende Mauerwerk St.86 und überbaut es auf 0,20 m Breite im SO-Profil im oberen Bereich. Die OK liegt bei 80,81 m NHN, in der Tiefe wurde es bis 80,35 m NHN freigelegt, die Mauer-UK wurde nicht erreicht. St.87 liegt mittig auf der Flurgrenze zwischen Flur-Nr. 141/142. Diese Flurgrenze stammt allerdings erst aus der Nachkriegszeit (20. Jh., siehe Abb. 6). Da auf dem Urkataster von 1821 an diese Stelle keine Bebauung angegeben ist, dürfte die Mauer älter als 19. Jh. sein.


V.2.2.2. Straßenbebauung

In Pl.1/St.14, Pl.2/St.30, AB/St.31, 32, 68, 70, 83 und 85 sind die südöstlichen Rückseiten von 3 nebeneinander liegenden Häusern freigelegt worden. Das nordöstliche Gebäude B besteht aus den Mauern St.56 + 57, wovon St.56 (mit Baugrube 31-18) den älteren Gebäuderest St.59 (mit Baugrube St.100) stört, der wiederum die ältere Mauer St.77 stört. Das südwestlich angrenzende, mittlere Gebäude C besteht aus den Mauern St.54, 55, 74, 75, 76 + 78. Südwestlich davon schließt eine 0,90 m breite Brandgasse an und daran das südwestliche Gebäude D, welches aus den Mauern St.79 + 89 besteht. Wenn man annimmt, das die moderne Straßenfront gegenüber der früheren ca. 2 m zurückliegt ergibt sich für Gebäude B eine Länge von ca. 13 m und eine festgestellte Breite von 4,50 m. Gebäude B ist ohne eigene SW-Seitenwand an Gebäude C angesetzt. Der U-förmige Grundriss von Gebäude C ist 11 m breit und hat, bei der Annahme einer an der Strasse traufständigen Bebauung, eine Länge von ca. 14,40 m. Durch eine Fehlstelle im mittleren Bereich ist nicht auszuschließen, das es sich hierbei auch um 2 Gebäude mit durchgehender Rückwand handeln kann. Offensichtlich war das Gebäude der mittleren Parzelle im 16. Jh. immerhin so breit, dass man es in zwei Abschnitte teilen konnte (s.o. Tabelle 1).  Von Gebäude D konnte nur die NO-Seitenwand und Teile der SO-Rückwand auf einer Breite von 3,25 m erfasst werden. Die Länge bis zur Straße beträgt ca. 15,80 m.

Die NO/SW ausgerichtete Ziegelmauer St.56 (SO-Wand Gebäude B), die in Pl.1 + 2/St.30, Pl.1, NW- + NO-Profil/St.31,  Pl.1 + NW-Profil/St.32 freigelegt wurde, ist auf 2,30 m Länge erfasst worden und hat eine Breite von 0,40 m. Die im Kreuzverband ausgeführte Mauer ist mit einem harten, hellgrauen, schwach sandigen Kalkmörtel verfugt. Die OK von St.56 liegt bei 81,39 m NHN, sie wurde teilweise bis 80,28 m Tiefe freigelegt, die UK wurde nicht erreicht. Im NO ist St.56 durch den modernen Kanalgraben 14-60 gestört.
Die NW/SO ausgerichtete Ziegelmauer St.57 (NO-Wand Gebäude B) wurde in Pl.1/St.14 auf einer Länge von 0,74 m und einer Breite von 0,30 m freigelegt. Die SW-Längskante ist von der modernen Störungszone 14-61 gestört. Auf der Oberfläche zeigt sie einen Läuferverband und ist mit einem weichen, sandigen, gelblich-grauen Kalkmörtel verfugt. Die OK liegt bei 81,30 m NHN, die UK wurde nicht freigelegt. Im NW ist St.57 durch die Baugrube St.60 gestört.
Die Eckverbindung der Mauer St.56 zu St.57 ist durch den Kanalgraben 14-60 gestört, ein Raumzusammenhang ergibt sich aus der Lage der beiden Mauern zueinander. Ob es sich bei St.57 tatsächlich um die NO-Außenmauer von Gebäude B handelt, ist auf Grund der unterschiedlichen Mörtel bei St.56 und 57 unsicher.
Der Übergang zu Mauer St.55 (Gebäude C) ist im oberen Bereich (Pl.1 + 2/St.30) durch die Mauerausbruchgrube St.61 gestört. Im NW-/Profil/St.32 scheint St.55 im untersten Profilbereich in St.56 überzugehen. Da sich dieser mgl. Übergang nur auf wenigen Zentimetern abzeichnet, lässt sich dies aber aufgrund des sehr kleinen Ausschnitts nicht sicher beurteilen.

Die Außenwände von Gebäude C werden von den Ziegelmauern St.55 (NO), 54 (SO) und 74 (SW) gebildet. St.75 ist ein auf der Innenseite von St.74 vorgesetztes Tonnengewölbe aus Ziegeln, dass sich in der Ecke St.54/75 nach NO aufspannt. St.76 ist eine Maueröffnung in St.54 im Gewölbebereich von St.75. St.78 ist ein auf der Innenseite von St.54 angesetztes Tonnengewölbe aus Ziegeln, das sich in der Ecke zu St.54/55 nach NW aufspannt.
St.55 wurde in Pl.1/14, Pl.2/St.30 und Pl.1/St.32 insgesamt auf einer Länge von 2,26 m freigelegt, die Breite ist 0,55 m. Die im Kreuzverband gesetzte Mauer ist mit einem harten, hellgrauen, schwach sandigen Kalkmörtel mit Kalkspatzen und HK-Splittbeischlag verfugt. Das Ziegelmaß beträgt 0,27 x 0,13 x 0,06 m. Die OK von St.55 liegt bei 81,21 m NHN, im SO-Profil/St.32 ist sie bis 80,24 m Tiefe freigelegt, die UK wurde nicht erreicht. Im NW ist St.55 durch die moderne Baugrube St.60 gestört.
St.54 konnte in Pl.1/St.14 und SO-Profil/St.68 in mehreren Abschnitten auf einer Länge von 10,50 m verfolgt werden. Im mittleren Bereich wird St.54 von den Leitungsgräben St.65 + 66 gestört. Die Breite an der OK ist 0,55 m, zur Basis hin nimmt die Mauerstärke zu. Das im Kreuzverband ausgeführte Mauerwerk ist mit dem selben Mörtel wie in St.55 verfugt und besitzt das selbe Ziegelmaß. St.54 und 55 sind im Eckbereich miteinander verzahnt. Am NO-Ende von St.54 ist auf der Innenseite (NW) das Widerlager des Tonnengewölbes St.78 in St.54 eingebaut. Am SW-Ende von St.54 ist der Gewölbebogen von St. 76 in St.54 eingebaut. Im Bereich von St.76 bis zur Innenecke zu St.75 ist die Innenseite mit einem 2 cm mächtigen Kalkmörtel verputzt, der vor allem im unteren Bereich stark verrußt ist. Die OK von St.54 liegt bei 81,28 m NHN. Im SO-Profil/St.68 konnte die UK bei 79,22 m NHN festgestellt werden.
St.74 wurde bei der Anlage des SW-Profil/St.68 auf einer Länge von 2,10 m freigelegt. Im NW war St.74 von der modernen Baugrube St.60 gekappt. Im unteren Bereich bildete St.74 die SW-Wand des vormaligen Kellertreppenschachtes. 0,95 m der nordwestlichen Ausdehnung wurde im Zuge der Anlage von Schnitt St.68 abgerissen. Die Breite konnte im SO-Profil/St.68 mit 0,60 m festgestellt werden. Die Stützmauer des Tonnengewölbes St.76 ist auf der Innenseite (NW) von St.74 mit Baufuge vorgesetzt. Auf der Höhe des Widerlagers von St.76 sind St.75 und 76 verzahnt. Im Pl.1/St.14 ist St.74 mit St.54 verzahnt. Die Außenecke St.54/74 wurde nicht freigelegt. Das im Kreuzverband aufgebaute Mauerwerk ist mit einem sehr harten, hellgrauen Kalkmörtel mit wenig Sand- und Schiefersplittbeischlag und einigen Kalkspatzen verfugt. Das Ziegelmaß ist das selbe wie bei S.54 + 55. Die OK liegt im Pl.1/St.14 bei 81,75 m NHN, die UK im SO-Profil/St.68 bei 79,28 m NHN.

Abb.8: SO-Profil St.68
Abb.8: SO-Teilprofil EFGH/St.68, mit St.7, 54, 74, 75 + 76

Das von NO nach SW aufgespannte, ziegelgemauerte Tonnengewölbe St.75 (siehe Abb.8) ist nur auf seiner SW-Seite mit Bogen, Widerlager, Stützmauerwerk (Fundament) und dem aufliegenden Füllmauerwerk zwischen Bogen und St.74 erhalten. Stütz- und Füllmauerwerk sind mit einer Baufuge St.74 vorgesetzt, das Widerlager ist mit St.74 verzahnt. Die Baufuge verspringt unterhalb des Widerlagers um 0,10 m nach NO. Die nach unten zunehmende Mauerstärke des Fundaments beträgt 0,34-0,37 m, die Stärke des 1 Stein breiten Bogens ca. 0,27 m. Stärke des Widerlagers: 0,45 m. Der Bogen ist im oberen Bereich erkennbar in St.54 eingebaut. Die Innenseite von Bogen und Fundament sind mit einem 2 cm mächtigen Kalkmörtel verputzt, der besonders im unteren Bereich stark verrußt ist. Vom Bogenverlauf abgeleitet, lag die lichte Spannweite des Tonnen-gewölbes bei ca. 3,20 m, davon sind 0,70 m erhalten. Die lichte Höhe des vom Gewölbe überspannten Kellerraums dürfte bei ca. 1,70 m gelegen haben. Die erhaltene lichte Höhe von St.75 beträgt 1,48 m, die erhaltene Gesamthöhe 1,76 m. OK = 80,96 m NHN, UK Stützmauerwerk 79,20 m NHN. Fugenmörtel und Ziegelmaß sind wie bei St.74. Das Fundament von St.75 ist mit einer ca. 0,10 m mächtigen Kieslage (mG) unterlegt.
Ein gemauerter Boden war in dem überwölbten Kellerraum im Bereich von St.75 offensichtlich nicht vorhanden, da der Verputz bis an die UK von St.54 und 75 reicht. St.54, 74 + 75 sind in den südlichen Schulterbereich der obersten, spätmittelalterlichen Verfüllung von Graben St.7 gesetzt.
Bei St.76 handelt es sich um eine 0,80-0,95 m breite Öffnung in Mauer St.54, 1,40 m nordöstlich der Innenecke St.54/75. Ob es sich intentional um eine Treppe oder Schütte handelt oder eine Treppe, die in ihrer Endphase lediglich als Kohlenschütte benutzt wurde, konnte aus Sicherheitsgründen nicht geklärt werden, da der gesamte Bereich auf ca. 1,80 m Höhe mit einem sehr lockeren, in den unteren zwei Drittel historischen Bauschutt (Ziegel- + Mörtelschutt) verfüllt ist. Auf der Sohle von St.76 liegt jedenfalls eine nach SW ansteigenden 0,05-0,30 m mächtige Steinkohleschuttschicht und die Kalkmörtel verputzten Wangen von St.76, ebenso wie die Wände des Kellerraums, sind von Steinkohlestaub geschwärzt. Das selbe Steinkohlematerial wie auf der Sohle von St.76 findet sich auch in der Brandgasse zwischen Gebäude C und D in einer Höhe von aufliegend (siehe NO- + SO-Profil/St.70), was einen ehemaligen Laufhorizont in der Gasse markiert.  St.76 ist im SO-Profil/St.68 auf einer Höhe von 1,20 sichtbar, darüber ist St.76 durch einen rezenten Abwasserleitungsgraben gestört. Die UK liegt bei 79,42 m NHN. Unter St.76 folgen noch zwei Lagen Ziegel bis zur UK von St.54.
Das von NW nach SO aufgespannte, ziegelgemauerte Tonnengewölbe St.78 ist auf seiner SO-Seite im SW-Profil/St.32 angeschnitten worden. Das SO-Widerlager von St.78 ist am NO-Ende von St.54 auf deren Innenseite eingebaut. Das aufgehende Füllmauerwerk zwischen dem 1 Stein breiten Gewölbebogen und St.54 ist ebenfalls mit St.54 verzahnt. St.78 ist somit in einer anderen Technik wie St.76 an die Außenmauern angebaut. Der Kellerraum unter dem Gewölbebogen ist bis zur Gewölbeunterkante locker mit historischem Bauschutt (Ziegel- + Mörtelschutt) verfüllt.  Die erfasste Breite von St.78 beträgt 0,73 m, die erfasste lichte Weite des Gewölbes 0,48 m, die Breite des Widerlager 0,28 m, die erfasste Höhe 0,95 m, die lichte Höhe des Gewölbes 0,72 m. Von dem freigelegten Ausschnitt abgeleitet, dürfte die lichte Weite des Gewölbes bei ca. 2,80 m liegen. Die OK von St.78 liegt bei 81,12 m NHN, der höchste Punkt der Gewölbeunterkante liegt bei 80,89 m NHN, freigelegt wurde St.76 bis 80,16 m NHN, die UK wurde nicht erreicht. Die beiden in verschiedene Richtungen aufgespannten Gewölbe St.76 und 78 zeigen mindestens 2 rückwärtige Kelleräume in Gebäude C an.

Von Gebäude D wurde mit St.79 + 89 nur der östliche Eckbereich des Gebäudes erfasst, wobei die Ecke selbst nicht freigelegt wurde.
St.79 bildet die NW/SO ausgerichtete Seitenwand des Gebäudes und konnte in den Schnitten St.70 + 83 auf einer Länge von 1,50 m erfasst werden. Die Mauerbreite beträgt 0,54 m. Die Mauertechnik von Gebäude D unterscheidet sich von den anderen beiden Gebäuden insofern, dass es sich um ein überwiegend aus Ziegeln aufgebautes, teilweise als Schalenmauerwerk angelegtes Mauerwerk handelt. Besonders im NW-Profil/St.70 ist zu erkennen, dass die SW-Seite des Mauerwerks in ganzer Höhe aus einer 1 Stein breiten Ziegelsteinblende lagig aufgebaut ist. Der Mauerkern ist, besonders in mittlerer Höhe, mit überwiegend wildlagigen Kiesen (gG) ausgegossen. Die NO-Seite des Mauerwerks stellt sich als eine teilweise wildlagige Mischung aus mittelgroßen bis großen Kiesen und Ziegelsteinen mit vertikal gerade abgemauerter Hinterkante dar. Im NW-Profil/St.70 besteht St.79 zu 70% Ziegel aus und zu 30% aus gG. Die verbauten Kiese nehmen im Mauerkernbereich nach oben hin zu. Das Ziegelmaß beträgt 0,26 x 0,13 x 0,06/0,07 m. Auf der NO-Seite (Außenseite) ist das Mauerwerk in die Planierung 70-16 (= 68-22) eingetieft, deren OK von der stark Steinkohlesplitt enthaltenden Schicht 70-15 in der Höhe von 80,36 m NHN überdeckt ist. Die OK von 70-16 bildet hier einen Laufhorizont in der 0,90 m breiten Brandgasse zwischen Gebäude C und Gebäude D. Auf der Innenseite (SW) schließt auf der gesamten Mauerprofilhöhe die lockere Bauschuttlage 70-14 an, ein historischer Abbruchschutt aus Ziegelbruch und Mörtelschutt, mit dem der Kellerraum von Gebäude D verfüllt ist. Das selbe Schuttpaket wurde westlich von St.89 in Schnitt St.85 und in Schnitt St.70 vollflächig angeschnitten. Im NW wird St.79 von der Baugrube St.60 gekappt.
St. 89 bildet die SO-Rückwand des Gebäudes und konnte in den Schnitten St.83 und 85 auf 2,20 m Länge verfolgt werden. Die Mauerbreite beträgt 0,42 m. Auch St.89 zeigte sich vor allem im Pl.1/St.85 als lagiges Schalenmauerwerk mit vergossenem Kern mit Ziegelbruch und viel leicht sandigem Kalkmörtel und äußeren Schalen aus Ziegel. Bei den Mauerausschnitten von St.89 wurden keine Natursteine beobachtet. Die OK liegt bei 80,86 m NHN, freigelegt wurde St.89 bis 80,65 m NHN, die UK wurde nicht erreicht.

Zwei weitere Mauern, die zu älteren Straßenbebauungen gehören, sind die Mauern St.59 mit ihrer Baugrube St.100 und St.77. Beide südöstlich der SO-Außenwand von Gebäude B.

Die NO/SW ausgerichtete und relativ flach gegründete Ziegelmauer St.77 wird von der Baugrube (St.100) der Mauer St.59 auf ihre NO-Seite geschnitten und ist damit der älteste neuzeitliche Straßenbebauungsbefund. St.77 wurde auf einer Länge von 0,96 m im SO-Profil/St.31 und einer Breite von 0,13 m im SW-Profil/St.31 erfasst. Die OK des einlagigen Mauerrestes liegt bei 80,51 m NHN, die UK bei 80,42 m NHN.

Die NW/SO ausgerichtete Mauer St.59 wird von der Mauer St.56 (SO-Rückwand Gebäude B) auf ihrer NW-Seite geschnitten. Im Pl.1/St.14 stellt sich St.59 als 1,95 m lange und 0,34 m breite, wild gearbeitete Mauer aus 60% Grauwackebruchstein, 15% gG, 15% Ziegelstein und 10% rotem Buntsandstein dar, deren OK bei 81,36 m NHN liegt. St.59 ist mit einem sehr lockeren, sehr sandigen, gelblich-grauen Kalkmörtel verfugt. Im NO-Profil/St.31 ist St.59 lagig gesetzt und besteht komplett aus Ziegeln im Kreuzverband mit dem Maß 0,25 x 0,13-0,14 x 0,07 m. Im Profil wurde St.59 bis 80,31 m NHN freigelegt. Die UK wurde nicht erreicht. Die im Pl.1/St.31 nur vage erkennbare Baugrube zu St.59 (St.100) wird im NW von der Baugrube zu St.56 (31-18) gekappt. Auf der NW-Seite von St.56 ist der Bereich der NW-Fortsetzung von St.59 von der Baugrube St.60 gestört.


V.2.3. Brandschicht St.93

St.93 ist eine großflächige, bis zu 0,52 m mächtige Brandschuttschicht aus Brandlehm, verziegeltem Lehmputz mit Strohabdrücken sowie kleineren und mittelgroßen Holzkohlestücken. Die Brandschicht stammt aus dem historisch belegten Stadtbrand vom Mai 1547, bei dem große Teile der nördlichen Altstadt, so auch die gesamte Bebauung auf beiden Seiten der Raderstraße, abgebrannt sind [8].

St.93 wurde in Pl.1, NW- + SO-Profil /St.81 Schicht 81-18/19 und SW-Profil/St.68 Schicht 68-17 angeschnitten, Brandschuttreste in Pl.1/St.19 Schicht 19-17.

Abb.9: St.93
Abb.9: St.93 in NW-Teilprofil/St.81

In Schnitt St.81 wurde die Brandschicht auf einer Länge von 9,20 m angeschnitten. Die Brandschicht steigt von NO nach SW leicht an. Im Pl.1/St.81 und im SO-Profil/St.81 besteht St.93 aus den beiden Schichten 81-18 + 81-19, wobei 81-19 die untere Schicht bildet. 81-19 enthält gegenüber 81-18 sehr viel mehr Holzkohle, während 81-18 überwiegend aus verziegeltem Fachwerklehm mit Strohabdrücken besteht. Im NO von St.81 steht St.93 mit der Schicht 81-19 gegen die Mauer St.40 an und zieht leicht über die südwestliche Flanke von St.40 hinweg. Nordöstlich von St.40 ist St.93 von der Auffüllung 81-16 und der Mauer St.90 komplett gekappt. Im SW von St.81 ist St.93 durch die Planierung 81-15, die im Bereich über den Mauern St.86 + 87 tief in den Boden eingreift, und dem Leitungsgraben St.51 gekappt. Im SO-Profil/St.81 ist St.93 an ihrer OK zwischen der Mauer St.41 und dem Lichtschacht St.73 durch den Unterbau der Pflasterung St.91 gekappt und wird südwestlich davon von St.73 komplett gestört. Zwischen dem Leitungsgraben St.66, der St.93 ebenfalls komplett stört, und der Mauer St.86 liegt die UK von St.93 auf dem natürlich gewachsenen Löß 81-29 auf. Im NW-Profil/St.81 liegt die Brandschicht nordöstlich von St.66 auf dem Pflaster St.92 auf, welches in seiner nordöstlichen Fortsetzung an der OK durch St.93 gestört ist. Im Pl.1/St.81 ist St.93 nur im NO auf einer Länge von 3 m und einer Breite von bis zu 0,36 m am SO-Rand des Planum erkennbar, da das Planum weitgehend durch die Baggerarbeiten gestört ist. In diesem Bereich wurde St.93 bis in eine Tiefe von 80,67 m NHN freigelegt. Im NW-Profil/St.81 liegt die UK direkt südwestlich von St.66 bei 80,83 m NHN und fällt dann wieder bis auf 80,67 m bei Mauer St.86 ab, in der weiteren südwestlichen Fortsetzung ist St.93 dann von St.51 gestört. Im SO-Profil/St.81 liegt die UK von St.93 bei St.66 auf 80,77 m NHN, steigt 1 m südwestlich bis auf 80,85 m an und fällt bis zur Störung durch 81-44 wieder auf 80,80 m NHN ab. Die im NW-Profil von den Planierungen 81-15, 81-28 und St.51 gekappte OK liegt dort bei 80,87- 81,07 m NHN. Im SO-Profil liegt die von St.93 und den Planierungen 81-15 und 81-28 gekappte OK bei 80,70-81,19 m NHN.

Im SW-Profil/St.68 ist der 0,90 m breite und 0,52 m mächtige Ausschnitt von St.93 stark mit Ziegelbruch vermischt und von einer Lage Mörtelschutt überdeckt. Insgesamt liegt hier das Material fast 1 m tiefer als in AB/St.81. Mglw. ist hier das Brandschuttmaterial im Zuge späterer Baumaßnahmen verlagert. Im Bereich der Grabenverfüllung über St.7 sinkt die UK von St.93 muldenförmig ab. Die OK von St.93 liegt hier bei 80,24 m NHN, die UK bei 79,72 m NHN.

In Pl.1/St.19 ist die Brandlehmkonzentration deutlich niedriger als in AB/St.81. Die Brandlehm führende Schicht 19-17 wurde im Planum flach in einer Tiefe von 81,00 m NHN angeschnitten. Ob hier der obere Bereich des Brandschutthorizontes St.93 angeschnitten wurde ist nicht eindeutig zu beurteilen, die Höhe von 19-17 korrespondiert in etwa mit der OK von St.93 im SO-Profil/St.81.

Da das Haus zu dieser Parzelle 1525 als „Haus in der Schmiede“ geführt, wäre natürlich auch eine Schmiedewerkstatt als Ursache für die zahlreichen Brandlehmeinschlüsse in St.19 denkbar. Der Keramikfund #19-19 (BS) aus der UK der Schicht 19-15, eine den Brandhorizont überdeckende Planierung, verweist ins Mittelalter, ist aber natürlich verlagert.


V.3. Mittelalterliche Befunde

In den Arbeitsbereichen St.2, 14 und 15 wurden insgesamt 7 mittelalterliche Befunde freigelegt; 2 Grabenbefunde, 4 Mauern, davon eine mit Baugrube und zwei Pflasterbefunde.


V.3.1. Pflasterbefunde

Tab. 4: Mittelalterliche Pflasterbefunde
StellenNr. Pflastertyp OK
92 gG-Katzenkopfpflaster 80,93 m NHN
99 gG-Katzenkopfpflaster 80,83 m NHN

Das im NW-Profil/St.81 angeschnittene Katzenkopfpflaster St.92 (s.o. Abb.3) wird im NO  und im SW an seiner OK von der Brandschicht St.93 gekappt. Lediglich im mittleren Bereich ist ein kleines Stück der Kiespflasterung erhalten. Die OK liegt dort bei 80,81 m NHN. Im restlichen Anschnitt ist nur das unterliegende Sandbett (81-15) auf einer Länge von 3,30 m erhalten. Da St.92 im SO-Profil/St.81 ausfällt wurde im NW-Profil/St.81 offensichtlich der SO-Rand der Pflasterung angeschnitten. Die UK von St.92 steigt im SW, südwestlich der Störung durch St.66, schräg an und läuft dort keilförmig aus, gleichzeitig fällt hier die von oben störende St.93 leicht ab. Das Sandbett liegt hier auf dem natürlich gewachsenen Löß 81-29 auf. Nordöstlich von St.66 hat St.92 eine Mächtigkeit von 0,30 m und die UK taucht bei 80,57 m NHN unter Planumtiefe ab. Aus dem Verhältnis zu St.93 ergibt sich die Datierung als mittelalterlich.

Das im NO- + SO-Profil/St.32 angeschnittene Katzenkopfpflaster St.99 liegt mit seiner OK bei 80,83 m NHN und damit rund 0,10 m tiefer als St.92, was eine Datierung ins Mittelalter plausibel macht. Das im NO-Profil auf einer Breite von 1,20 m und im SO-Profil auf einer Breite von 0,18 m freigelegte Pflaster besteht aus gG auf einem rund 0,16 m mächtigen Sandbett. Im NW ist St.99 randlich durch St.54 gestört, im SO-Profil wird St.99 im SW durch St.55 gekappt. An der OK ist die Pflasterung teilweise durch die Planierung 32-20 gestört. Die OK von St.99 liegt bei 80,79-80,83 m NHN, die UK der Pflasterung bei 80,67-80,75 m NHN, die UK des Sandbettes bei 80,61 m NHN.

Beide Pflaster sind entweder älter als das spätmittelalterliche Gebäude A, das durch die Mauern St.40 und 86 markiert werden, oder aber Teile eines Bodens in diesem Gebäude.


V.3.2. Mauerbefunde

Tab. 5: Mittelalterliche Mauerbefunde
StellenNr. Mauertyp Arbeitsbereich
24 Natursteinmauerwerk, mit Baugrube St.25. St.24 mglw. = St.40 17 in AB/St.15
40 Natursteinmauerwerk 14, 30, 80, 81
86 Natursteinmauerwerk, an OK mit Ziegel adaptiert, mgl. Gebäudezusammenhang mit St.40 81
26 Natursteinmauerwerk 18 in AB/St.15

Das aus Grauwackebruch und gG wild, aber lagig gearbeitete Mauerwerk St.24 ist mit einem hellgrauen, schwach sandigen Kalkmörtel mit Feinkies- und Steinmehlbeischlag verfugt. St.24 bildet vermutlich das SO-Ende der NW/SO ausgerichteten Mauer St.40 und eine Ecksituation zu einem nach SW abgehenden Mauerzug.  St.24 wurde in AB/St.15 im SW-Profil/St.17 auf einer Breite von 0,40 m  und in einer Mächtigkeit von 0,42 m freigelegt. St.24 sitzt in der 0,16-0,26 m breiten Baugrube St.25, die auf 0,40 m Breite mit nach NW bis auf 0,01 m abnehmender Mächtigkeit unter St.24 zieht. Die UK von St.24 fällt nach NW um 0,07 m ab. Die OK von St.24 liegt bei 81,53 m NHN, die UK bei 81,07 m NHN. Die OK von St.25 liegt bei 81,52 m NHN, die UK bei 81,02 m NHN.

St.24 bildet scheinbar das südöstliche Ende von St.40, da die NO-Seite von St.24 auf die 0,87 m nordwestlich gelegene nordöstliche Mauerkante von St.40 im SO-Profil/St.14 fluchtet. Die UK von St.24 liegt allerdings nur 0,21 m tiefer als die OK von St.40 in Pl.1/St.14. Die  Keramikfunde #17-23 aus Schicht 17-15 im NW-Profil/St.17 und #17-24 aus Schicht 17-18 im SO-Profil/St.17 liegen alle in den beiden Planierungen, in die St.24 und 25 eingegraben sind. Die Funde verweisen ins 15.-16. Jh. Mglw. handelt es sich bei St.24 auch um einen späteren, rückwärtigen Anbau an das Gebäude, das von St.40 repräsentiert wird.

Abb.10: SO-Profil St.81
Abb.10: SO-Teilprofil/St.81, mit St.40, 41, 90, 91 + 93

Das Mauerwerk St.40 ist in AB/St.14 im Pl.1/St.14, im Pl.2/St.30, im Pl.1/St.80 und im Pl.1/St.81 auf einer Gesamtlänge von 6 m freigelegt worden. Bis zur Mauerecke St.24 ergibt sich eine Gesamtlänge von 7,30 m für den Mauerzug St.24/40. In Pl.1/St.14 wird St.40 auf der SW-Längsseite von der Mauer St.41 gestört und taucht am NW-Ende von St.41 unter die Planumtiefe ab. An ihrem NW-Ende in Pl.2/St.30 wird St.40 von der querenden Mauer St.56 gekappt. Im mittleren Bereich wird St.40 von dem querenden Leitungsgraben St.51 gestört. Im Pl.1/St.80 ist die Mauer auf der NO-Längsseite gestört und an ihrer OK von den Planierungen 80-20/21. Im Schnitt St.81 ist das Mauerwerk durch die aktuelle Baumaßnahme an ihrer OK quer gekappt worden. In den Profilen zu St.81 konnte die Breite der Mauer mit 0,60 m festgestellt werden. Von Südosten aus gesehen verspringt St.40 im Übergang der Schnitte St.80/81 um 0,50 m nach NO. St.40 besteht in etwa zur Hälfte aus Grauwackebruch und zur Hälfte aus meist größeren Kiesen (gG). Der Fugenmörtel ist in Pl.1/St.14 ein grauer, mittelsandiger, mittelharter, körniger Kalkmörtel mit hellgrau-grünlichen Flecken und Steinmehlbeischlag und unterscheidet sich leicht von dem in St.24 beschriebenen Mörtel, ist über alle freigelegten Abschnitte betrachtet aber auch leicht variierend. Die erfasste OK von St.40 liegt zwischen 81,59 m und 80,87 m NHN. Freigelegt wurde das Mauerwerk bis in eine Tiefe von 80,65 m NHN, die UK wurde an keiner Stelle erreicht.
Das Verhältnis der Brandschicht St.93 zu St.40 im SW-Profil/St.81 spricht dafür, dass das spätmittelalterliche Gebäude A zu dem St.40 gehört, bei dem Stadtbrand 1547 niedergebrannt ist. Unter der Prämisse handelt es sich bei dem Gebäude um ein mit Naturstein fundamentiertes Fachwerkhaus mit einer Länge von St.24 bis zur Straßenfront von etwa 19,50 m. Das Gebäude A spätmittelalterlich ist, ergibt sich aus der Tatsache, das es den Verlauf des im 14. Jh. verfüllten Grabens St.7 überbaut.

St.86 ist ein NW/SO ausgerichtetes Bruchsteinmauerwerk aus Grauwacke, das in AB/St.14 im südwestlichen Abschnitt von Pl.1, NW- und SO-Profil/St.81 freigelegt worden ist. Die Mauerflucht ist parallel zur Mauer St.40 und liegt 9,30 m (Innenmaß) südwestlich von dieser. St.86 kann somit durchaus die SW-Außenmauer des Gebäudes A sein, was eine Gebäudebreite von ca. 10,50 m ergeben würde. Der Umstand, das Gebäude A, auf der Rückseite um rund 5 m verkürzt, an der Raderstraße nahezu den gleichen Platz einnehmen würde, wie das freuneuzeitliche Gebäude C, unterstützt diese Annahme.
St.86 liegt 4,25 m nordwestlich von St.26 und ist im oberen Bereich mit Ziegeln adaptiert, die mit einem anderen Mörtel verfugt sind als das Basismauerwerk. St.86 wird im SO-Profil/St.81 von dem südwestlich angrenzenden Mauerwerk St.87 auf 0,20 m Breite überbaut. St.87 stört die südwestliche Hinterkante von St.86 im Pl.1/St.81 auf ganzer Länge. An der Basis ist St.86 mit einem hellgrauen, krümeligen, spröden, mittelharten Kalkmörtel, ähnlich wie St.24 und 26, verfugt. Im oberen Bereich ist teilweise der gleiche gelbliche, leicht sandige Kalkmörtel wie bei St.87 verarbeitet. Die erhaltene Breite beträgt 0,31-0,40 m, die freigelegte Länge 0,90 m, die OK liegt bei 80,72 m NHN, freigelegt wurde das Mauerwerk bis 80,35 m NHN, die UK wurde nicht erreicht.

St.26 ist ein NW/SO ausgerichtetes Natursteinmauerwerk aus Grauwackebruch und einzelnen gG, das in AB/St.15 im Pl.1, NW- und NO-Profil/St.18 auf 0,70 m Länge freigelegt wurde. Die freigelegte SW-Kante von St.26 ist gegenüber der Mauer St.40 um 7° nach Westen verdreht. Die Mauer wurde auf einer Breite von 0,27 m unvollständig erfasst. Der mit einem hellgrauen, mittelharten, spröden Kalkmörtel mit Steinmehlbeischlag gleicht dem von St.24. Die OK liegt bei 81,21 m NHN, freigelegt wurde St.29 bis 81,02 m NHN, die UK wurde nicht erreicht.


V.3.3. Grabenbefunde

In AB/St.2 im NO- und SW-Profil/St.3 und in AB/St.14 im Pl.1, SO- und SW-Profil/68 wurde der WSW-ONO verlaufende Graben St.7, bzw. dessen spätmittelalterliche Verfüllung, mit der palisadenartigen Absteckung aus Eichenhölzern St.98 auf beiden Grabenschultern freigelegt. In AB/St.2 im NO- und SW-Profil/St.6 wurde nordwestlich von St.7 eine zweite Grabenschulter, St.10, angeschnitten, welche die römische Schicht St.11 schneidet.

Abb.11: SW-Profil St.3
Abb.11: SW-Profil/St.3, mit St.7 + 98

Das SW-Profil/St.3 zeigt einen 2,50 m breiten Ausschnitt der nördlichen Grabenschulter von St.7 mit der im Wesentlichen aus drei Lagen (v.o.n.u.: 3-11, 3-12, 3-13) bestehenden, nach S abfallenden Verfüllung des Grabens. Der im SO von der SO-Außenwand des Haupt-gebäudes und an der OK von der Sauberkeitsschicht unter dem Betonestrich des Keller-bodens gekappte Befund ist im obersten Bereich in den natürlich gewachsenen, toni-gen  Lößlehm 3-18 und mehrheitlich in den anstehen-den Terrassenschotter 3-19 eingegraben (OK Terrassen- /Rurschotter = 78,26-78,36 m NHN). Im unteren, südöstlichen Profilbereich ist die OK des stark tonigen, bläulich-grau reduzierten Grabensedimentes 3-16 angeschnitten. Am inneren Rand der Grabenschulter sind zwei unmittelbar hintereinander stehende, leicht nach S ver-kippte Eichenholzpfähle (St.98) in die Grabenverfüllung ge-trieben.
Das gegenüberliegende NW-Profil/St.3 zeigt einen um 1 m breiten Ausschnitt der nördlichen Grabenschulter mit der unteren Grabenverfüllung 3-23 (= 3-13), die hier 1,20 m weiter südöstlich einsetzt als im SW-Profil. Daraus ergibt sich ein WSW-OSO orientierter Verlauf der nördlichen Grabenkante von St.7, die mit St.3 im Winkel von 15° schräg angeschnitten wurde. Aus den Profilen in St.3 wurde neben 3 Lederfragmenten (Schusterabfälle) ausschließlich Keramik geborgen (#3-25, 26, 27, 28, 29, 30, 31), die ins Hoch- bis Spätmittelalter datiert.
Die OK von St.7 liegt in St.3 bei 78,64 m NHN, der Grabenbefund wurde bis in eine Tiefe von 77,44 m NHN freigelegt, die UK wurde nicht erreicht. Der Übergang von der schrägen Grabenschulter zur senkrecht abfallenden Kerngrabenkante liegt bei 77,58 m NHN
Im Pl.1/St.68 konnte die südliche Grabenkante von St.7 festgestellt werden, die parallel zum rekonstruierten Verlauf in St.3 ebenfalls in WSW/OSO-Ausrichtung verläuft. Der Einschnitt der Grabenfüllung in den anstehenden Rurschotter war hier auf 2 m Länge deutlich zu erkennen. Auch hier wurden 5 senkrecht nebeneinander stehende Eichenholzpfähle am inneren Rand der südlichen Grabenschulter freigelegt. 2 weitere, T-förmig horizontal übereinander liegende Eichenholzbretter traten unmittelbar über dem Planum aus dem SW-Profil/St.68 0,50 m nordwestlich der Grabenkante hervor. In St.68 wurde aus der Grabenverfüllung, neben 4 römischen und 2 hochmittelalterlichen Fragmenten, überwiegend spätmittelalterliche Keramik geborgen (#68-28, 36, 37, 44). Die OK der Grabenverfüllung liegt in St.68 bei 79,27 m NHN und wird von den Mauern St.54, 74 und 75 (Gebäude C) und der Planierung 68-21 gekappt. St.7 wurde im Pl.1/St.68 bis 78,30 m NHN freigelegt. Das Planum in St.68 liegt somit 0,72 m über dem senkrechten Schichteinfall des Kerngrabens im SW-Profil/St.3. Das SW-Profil/St.68 liegt rund 3,80 m südwestlich von SW-Profil/St.3. Auf der Höhe von 78,30 m NHN ergibt sich von der südlichen Befundgrenze im Pl.1/St.68 bis zur nördlichen im SW-Profil/St.3 für St.7 eine Grabenbreite von 4,70 m. Die südliche Grabenkante verläuft im 37°-Winkel zur Kastellmauer am SO-Rand von AB/St.15 und liegt, im rechten Winkel zum Altbefund der Kastellmauer von 1951 (s.o.) gemessen, 11,60 m nordwestlich von dieser.

Beim Zeichnen von Pl.1/St.68 trat beständig relativ viel Wasser im SW-Profil aus der Schichtgrenze zwischen 68-23 und 68-24 aus, was den Schnitt zügig bis zur Schwellenoberkante der Kellertür Schnitt St.68 vollaufen ließ und sich dann in dem angrenzenden Kellerraum verteilte. Augenscheinlich befindet sich immer noch Wasser in der Grabenanlage. Das Fehlen eines Wassereintritts in Schnitt St.3 wird in der sehr tief gegründeten SO-Außenwand des Hauptgebäudes seine Ursache haben. Auch die Bezeichnung der Häuser in den Parzellen Raderstraße 7 und 9 zwischen 1488 und 1586 „Haus zur Pütz“, „Haus zur großen Pütz“ und „Haus zur halben Pütz“ (s.o. Tabelle 1) deuten darauf hin, dass auch damals (vermutlich vom nahe gelegenen Ellbach) Wasser in die bereits verfüllte Grabenanlage zurückgedrückt wurde und eine pfützenartige Vernässung im Oberboden erzeugte.

Wenn man die in St.3 und 68 festgestellte Ausrichtung von St.7 mit den Altbefunden an der Düsseldorfer Straße in einen Übersichtsplan des betreffenden Altstadtviertels überträgt, schwenkt der mittelalterliche Graben augenscheinlich im Bereich Raderstraße 9, von NO kommend, nach W ein und strebt von da aus dem Ellbach im heutigen Kreuzungsbereich Raderstraße/Grünstraße zu.

St.10 ist eine Grabenverfüllung in NO- + SW-Profil/St.6. Im südöstlichen Bereich von St.6 wurde ein 0,70 m breiter Ausschnitt einer nach SO einfallenden Grabenschulter angeschnitten (Zeichnung 6-7). Die OK liegt bei 78,70 m NHN und damit 0,06 m höher als die OK von St.7 in St.3, die UK taucht bei 78,35 m NHN unter Planumtiefe ab. Die nördliche Grabenschulter von St.10 (Schicht 6-10) liegt 4 m nordwestlich von St.7 im SW-Profil/St.3. Ob es sich um einen St.7 nördlich begleitenden Graben handelt, wie etwa 1967 auf dem Gelände an der Kapuzinerstraße dokumentiert, oder einen breit auslaufenden Absatz der nördlichen Grabenschulter von St.7, was aufgrund der freigelegten Tiefe weniger wahrscheinlich ist, konnte nicht weiter verifiziert werden. Auch die Datierung bleibt aufgrund fehlender Beifunde fraglich.

Abb.12: Übersichtsplan
Abb.12: Übersichtsplan; Kastellmauer, Gräben, alter Ellbachverlauf und heutiges Kataster

V.4. Römische Befunde

Römische Befunde wurden ausschließlich im nordwestlichen Bereich von AB/St.2 (Kellergeschoss) angeschnitten. Die in den Schnitten St.4, 5 und 6 freigelegten römischen Schichtungen wurden mit St.8, 9 und 11 bezeichnet und liegen rund 3 m tiefer als die heutige Raderstraße im Bereich vor Haus Nr. 7-11 (OK-Straße 81,20 m NHN).

St.8 im NW-, NO- und SO-Profil/St.4 besteht aus einem mehrlagigen Schichtpaket. Das NW-Profil ist 1,16 m breit, das NO-Profil 1,10 m und das SO-Profil 1,14 m. Alle drei Profil sind 1,06 m hoch. Im SO-Profil ist nur eine dünne Scheibe des historischen Bodens erhalten, die auf einem unmittelbar südöstlich von St.4 liegende Streifenfundament aus Beton klebt. Im oberen Bereich liegt der Beton frei, im mittleren Bereich scheint der Beton durch.
Eindeutig römisch sind die beiden Schichten 4-17 und 4-18. In der horizontal liegenden, 0,05-0,10 m mächtigen Schicht 4-18, die auf einem natürlich gewachsenen, hydromorph überprägten Sediment liegt, sind horizontal liegende, 0,12-0,38 m lange Eichholzlatten von 0,03-0,05 m Breite und 0,05-0,09 m Dicke eingebettet. Die OK von 4-18 liegt bei 78,18 m NHN, die UK bei 78,10 m NHN.
Die über 4-18 liegende Schicht 4-17 ist 0,10-0,40 m mächtig und ist eine Schicht aus verworfenem, leicht sandigem, stark tonigem Schluff und enthält die römischen Keramikfunde #4-23 und #4-24. Die 4 Keramikfragmente #4-24 von der UK der Schicht stammen aus dem 2. Jh. 4-17 ist an der OK leicht wellenförmig von der nach NO leicht ansteigenden Schicht 4-16 gestört.
Die ebenfalls verworfene, im NW-Profil/St.4 0,10-0,26 m mächtige Schicht 4-16 läuft im NO-Profil/St.4 nach 0,30 m keilförmig aus. 4-16 ist ein sehr stark toniger Schluff und enthält neben wenig römischem Ziegelsplitt das stark beschädigte, römische ts-Fragment #4-22 (BS, Datierung nicht näher eingrenzbar).
Auch die über 4-16 liegende, lagige Schicht 4-15 enthält neben etwas römischem Ziegelbruch und –splitt auch Eierschalensplitt, was Küchenabfall andeutet. Im SO-Profil/St.4 sind die Schichten 4-17 und 4-15 von der deutlich jüngeren Schicht 4-14 gekappt, die im NW- und NO-Profil/St.4 mit leicht wellenförmiger UK oben aufliegt.

St.9 (Schicht 5-13) im Pl.1, NO- und SW-Profil/St.5 ist eine 1,78 m breite, verworfene, leicht sandige, stark tonige Schluffschicht (5-13) mit römischem Ziegelbruch und einigen Tonbatzen an der Basis. Von den beiden identischen Längsprofilen wurde das NO-Profil aufgenommen  (Zeichnung 5-8). St.9 tritt mit 0,10 m Mächtigkeit von SO in das Profil ein und fällt nach 0,25 m mittelsteil schräg nach NW bis unter das Planumniveau ab. Im oberen Bereich liegt über dem Schichtabfall horizontal ein 0,30 m langes Eichenholzbrett, ähnlich denen in St.8. Die OK von St.9 liegt bei 78,56 m NHN, freigelegt wurde der Befund in Pl.1/St.5 bis 78,24 m NHN, die UK wurde nicht erreicht. St.9 entspricht der Schicht 4-17 in St.8. Funde wurden in St.9 nicht gemacht.

St.11 ist eine 1,90 m breite, verworfene, stark tonige Schluffschicht (6-11) mit vereinzelten HK-Einschlüssen. St.11 liegt flächig in Pl.1, SW-, NW- und NO-Profil/St.6 und ist im NW an der OK und im SO auf ganzer Höhe von dem Grabenschulterbefund St.10 gekappt. Im dokumentierten NO-Profil (Zeichnung 6-7) hat St.11 eine Mächtigkeit von 0,22-0,32 m. Die OK liegt bei 78,67 m NHN, freigelegt wurde der Befund in Pl.1/St.6 bis 78,35 m NHN, die UK wurde nicht erreicht. St.11 ist St.9 und der Schicht 4-17 in St.8, bis auf die fehlenden Ziegeleinschlüsse, sehr ähnlich. Funde wurden in St.11 nicht gemacht.


V.5. Zeitlich undifferenzierbarer Befund

St.67 ist eine streifenförmige, 1,10 m lange und 0,40 m breite Verfärbung 1,70 m südwestlich der Mauerecke St.55/54 (O-Ecke von Gebäude C) in Pl.1/St.14. St.67 verläuft in NW/SO-Richtung zwischen dem Kanalgraben St.51 und der Ziegelmauer St.54 und wird im NW von St.54 und im SO scheinbar von St.51 gekappt. Die Verfärbung ist im Planum insgesamt etwas dunkler und enthält weniger Einschlüsse als St.51. Da der Befund nicht weiter freigelegt werden konnte, bleiben Funktion und zeitliche Einordnung von St.67 unbestimmt. Die OK liegt bei 81,31 m NHN.


VI. Zusammenfassung

Im Zuge des Umbaus eines ehemaligen Möbelhauses in ein Wohnhaus, der Neugestaltung des Hofbereiches und des Umbaus der ehemaligen Hinterhofbebauung in PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Raderstr. 7-11 (Flur-Nrn. 140, 141, 142) wurden baubegleitend archäologische Untersuchungen durchgeführt, die eine Dokumentation der, aufgrund der Lage in der Jülicher Altstadt und unmittelbaren Nähe zur spätantiken Kastellmauer am SO-Rand des Grundstücks, potentiell zu erwartenden Befunde gewährleisten sollte. Auf dem 625 m² großen Gelände wurden 5 Schachtungen im Kellergeschoss des Hauptgebäudes, 6 Schachtungen im Bereich der Hinterhofbebauung, sowie 12 Schachtungen und ein ca. 200 m² großes Planum im dazwischen liegenden Hofbereich untersucht. Die untersuchten Flächen haben eine Gesamtgröße von 285 m² und wurden an 26 Tagen zwischen Nov. 2010 und Sep. 2011 bearbeitet. Dabei wurden 66 Befunde in 33 Arbeitsbereichen aufgenommen.

Unter den 66 Befunden sind 36 Mauern, 1 Kohlenschütte oder Treppe, 2 Baugruben, 1 Mauerausbruchgrube, 9 Pflaster, davon eins mit 2 Rinnen, 2 spätmittelalterliche Grabenverfüllungen, eine davon mit Holzpalisade, 1 frühneuzeitl. Brandschicht, 3 röm. Schichten, mehrere moderne Störungen und ein unbekannter Befund.

Die ältesten Befunde sind die röm. Schichten St.8, 9 und 11, die im nordwestl. Bereich des Kellergeschosses 3 m unter Straßenoberkante kleinflächig angeschnitten wurden und teilw. Keramik des 2. Jhs. enthielten.

Der im Kellergeschoss und im Hofbereich angeschnittene hochmittelalterliche Graben St.7 mit seiner spätmittelalterl. Verfüllung ist der wohl wesentlichste Befund, da er einen bisher so nicht erwarteten Verlauf des die spätantike Kastellmauer im nördl. Abschnitt begleitenden Grabens belegt. Der Graben schwenkt im Bereich Raderstr. 9 von NO kommend nach W, von der Kastellmauer weg, ein und trifft im heutigen Kreuzungsbereich Raderstr./Grünstr. auf den Ellbach. Der Graben mündet somit ca. 30 m weiter nördlich in den Ellbach als bisher angenommen. Die obere Grabenverfüllung ist auf beiden Seiten mit Eichenholzpfählen (St.98) ausgepflockt, die den inneren Rand der Grabenschultern und damit den Kerngraben auf beiden Seiten markieren.
Die nördl. Grabenschulter eines zweiten begleitenden Grabens (St.10) wurde 4 m nordwestl. von St.7 kleinflächig angeschnitten.

Weiterhin wurden im Hofbereich die seitlichen Außenmauern eines spätmittelalterlichen, 19,50 x 10,50 m großen, an der Raderstr. gelegenen Fachwerkhauses mit Natursteinfundamenten freigelegt (Gebäude A, St.40, 86, 24) sowie die mittelalterl. Natursteinmauer St.26 eines südl. dahinter gelegenen Gebäudes.

Die beiden mittelalterl. Kiespflaster St.92 und 99 im heutigen Hofbereich sind entweder älter als das Gebäude A oder Teile eines Bodens in Gebäude A und liegen beide unterhalb der Brandschicht St.93 aus dem 16. Jh.

Von der frühneuzeitl. Bebauung an der Raderstr. wurden die Rückfronten der nebeneinander liegenden Ziegelgebäude B (St.56, 57), C (St.54, 55, 74, 75, 76, 78) und D (St.79, 89) freigelegt. Das nordwestl. Gebäude B stört mit seiner Rückwand die ältere Ziegel--/Natursteinmauer St.59 mit ihrer Baugrube St.100, die wiederum die ältere Ziegelmauer St.77 stören. Gebäude B ist ohne eigene Seitenwand im SW an Gebäude C angebaut. Gebäude C steht mit seiner südl. Gebäudeecke auf der südl. Grabenschulter von St.7 und besitzt im Kellergeschoss zwei im rechten Winkel zueinander stehende Tonnengewölbe aus Ziegel (St.75, 78) in seinen rückwärtigen Gebäudeecken. Das südwestl. Gewölbe St.75 überspannt die 0,80 m breite Maueröffnung St.76 in der Rückwand des Gebäudes, die offensichtlich als Kohlenschütte benutzt wurde. Derselbe auf der Sohle von St.76 liegende Steinkohleschutt wurde auch in der 0,90 m breiten Brandgasse zwischen Gebäude C und dem südwestl. gelegenen Gebäude D in einer Höhe ab 80,36 m NHN aufgefunden. Von Gebäude D wurde nur der östl. Eckbereich der Seiten- und Rückfront teilweise freigelegt.

Im Hinterhof von Gebäude B wurden 7 weitere frühe neuzeitl. Ziegelmauern (St.36, 37, 38, 39, 41, 90, 50) freigelegt, die mindesten 2 Räume umgrenzen,  sowie 3 weitere spätneuzeitl. Ziegelmauern (St.22, 23, 35) aus dem 19. bis 20. Jh. Im Hinterhof von Gebäude C wurde ein kleiner, sehr niedriger, ziegelgemauerter Raum (St.42, 43, 44, 45, 46, 64 = Raum St.52) mit einem schmalen Schüttenmund auf der NW-Seite  freigelegt, dessen Funktion unklar ist und ins 19.-20. Jh. datiert. Die jüngste Mauer ist der schmale, zementverfugte Ziegelmauerrest St.88, hinter Gebäude D.

Im Hinterhof von Gebäude B und im angrenzenden Bereich vom Hinterhof von Gebäude D wurden 7, teilw. zeitlich aufeinander folgende Pflaster aus Basalt, Kies oder Ziegel aufgedeckt. Davon sind die beiden Basaltpflaster St.34 + 62 sowie das Kiespflaster St.27 am jüngsten und dürften bis Mitte des 20. Jhs. bestanden haben. St.62 ist auf das ältere Kiespflaster St.47 aufgesetzt, zu dem vermtl. auch die Ziegelpflaster St.53 + 58 als Pflasterränder gehören. Die beiden Rinnen in St.47, St.48 (mit Ziegelrand) + 49, bilden die beiden Enden eines Viertelkreises, über die Oberflächenwässer in Richtung Raderstraße hin abflossen.

Das Kiespflaster St.91 liegt deutlich tiefer als die anderen neuzeitl. Pflaster und datiert in die Mitte des 16. Jhs., da es mit seinem Sandbett die Brandschicht St.93 des historisch belegten Stadtbrandes vom Mai 1547 an ihrer OK kappt und überbaut. Die Brandschicht St.93 wurde in einer Mächtigkeit von bis zu 0,40 m hauptsächlich innerhalb von Gebäude A, auf einer Länge von 9,20 m aufgedeckt.




Literatur:

Siehe Fußnoten unten ⇒



Abbildungsnachweis:

Abb.1: DGK 5004/25, Kartenausschnitt; aktuelle Maßnahme rot markiert
Abb.2: Schnitt und Flächenplan, Computerzeichnung: N. Bartz
Abb.3: Pflasterplan, Computerzeichnung: N. B.
Abb.4: Mauerplan, Computerzeichnung: N. B.
Abb.5: SW-Profil AB St.52, Computerzeichnung: N. B.
Abb.6: Preußisches Urkataster von 1821, Umzeichnung: Museum Jülich. Aktuelle Maßnahme rot, heutige Flurgrenzen
             violett markiert
Abb.7: Planausschnitt, östliche Hofbebauung, Computerzeichnung: N. B.
Abb.8: SO-Teilprofil EFGH St.68, Handzeichnung: N. B.
Abb.9: St.93 in NW-Teilprofil EF St.81, Foto: N. B.
Abb.10: SO-Teilprofil Hi St.68, Handzeichnung: N. B.
Abb.11: SW-Profil St.3, Handzeichnung: N. B.
Abb.12: Übersichtsplan mit Kastellmauer, Gräben, altem Ellbachverlauf und heutigem Kataster, Computerzeichnung:
               N. B.


Tabellenverzeichnis:

Tab.1: Alte Grundbucheinträäge
Tab.2: Neuzeitliche Pflasterbefunde
Tab.3: Neuzeitliche Mauerbefunde
Tab.4: Mittelalterliche Pflasterbefunde
Tab.5: Mittelalterliche Mauerbefunde







[1] siehe auch: Zeitungsartikel, Jülicher Volkszeitung Nr. 208, vom 6. Sept. 1951.
[2] Perse, M.: in: Bonner Jahrbücher, Bd. 190, 1990, S. 478-482.
DERS.: in: Bonner Jahrbücher, Bd. 191, 1991, S. 555 f., Abb. 17.
     DERS.: Archäologische Befunde zur spätrömischen Festung des 4. Jahrhunderts in Jülich; in: Baudenkmal
     Zitadelle. Beiträge zum 8. Internat. Kolloquium zur Festungsforschung, Jülich. Schriftenreihe Festungsforsch.
     Deutsche Ges. Festungsforsch. 8, S. 59-44; Wesel 1989.
[3] Haberey, W.: in: Bonner Jahrbücher, Bd. 151, 1951, S. 303 ff., Abb. 44-45.
[4] Die 3 Gräben liegen parallel zueinander, nördlich in einem Abstand von rund 6-7, 17 und 19 m zur Kastellmauer.
[5] Piepers, W.: in: Bonner Jahrbücher, Bd. 170, 1970, S. 397 ff., Abb. 34.
     Ein in seiner Achse leicht abweichender Grabenverlauf wurde bei Baustellenbeobachtungen am 13.10.1967 von
     R. Schulze-Rettmer dokumentiert (Fundbericht 320A).
[6] Friedrich, R.: Die Keramik aus dem mittelalterlichen Stadtgraben von Jülich, in: Bonner Jahrbücher, Bd. 197, 1997,
     S. 191-228.
     Mommsen, H.; Charakterisierung der hochmittelalterlichen Keramik aus Jülich durch Neutronenaktivierungs-
     analyse, in: Jülicher Geschichtsblätter 69-71, 2001/2003, S. 63-66.
     Wirth, S.; Die mittelalterlichen Lederfunde aus dem Graben des Jülicher Kastells. Ebd. S. 39-41.
[7] Das Urflurbuch von 1821/24, in: Jülicher Geschichtsblätter, Band 67/68, Beilage I, 1999/2000; Kleve 2000.
[8] Siegmund, F., Jülich. Scherben und Schichten zu den Feuersbrünsten des 15. und 16. Jahrhunderts; in: Jülicher
     Geschichtsblätter, Jahrbuch des Jülicher Geschichtsvereins 1994, Band 62. S. 131 ff